Allgemeine Geschäfts-bedingungen
Hotel MyWay: Allgemeine Geschäftsbedingungen (2024) powered by Reloc AG
Bürozeiten: Montag bis Freitag von 8.30 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr (Fr bis 17.00 Uhr)
Vertragsabschluss: Für das Zustandekommen des Vertrages gelten die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts. Eine Reservation gilt als zustande gekommen, wenn eine Bezahlung oder eine Garantie mit einer Kreditkarte eingegangen ist. Wir behalten uns vor, Annullationskosten direkt mit der, zur Garantie angegebenen Kreditkarte zu decken.
Reservationsbedingungen: Eine Reservation gilt als bestätigt, sobald die elektronische Reservierungsbestätigung beim Gast eingegangen und die Zahlung getätigt bzw. eine gültige Kreditkarte als Garantie angegeben worden ist. Das Hotel behält sich vor, einen Betrag bis zur Höhe der gesamten Buchungskosten auf der angegebenen Kreditkarte im Voraus zu reservieren. Mit seiner Buchung bestätigt der Gast die Richtigkeit seiner persönlichen Angaben. Werden diese Bedingungen nicht eingehalten, kann das Hotel die Reservierung ohne Benachrichtigung annullieren.
Annullationen, Änderungen und No-Show: Annullationen und Änderungen an der Reservierung müssen schriftlich an das Hotel zugestellt werden und benötigen die schriftliche Zustimmung des Hotels. Erfolgt dieses nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Annullationen/Änderungen bis um 18.00 Uhr 2 Tage vor der Anreise sind kostenfrei. Bei einer verspäteten Stornierung wird die erste Nacht zu 100% der angegebenen Kreditkarte belastet, sofern die Zimmer nicht weitervermietet werden können. Beim Nichterscheinen des Kunden am Anreisetag (No-Show) wird die erste Nacht zu 100% in Rechnung gestellt resp. abgebucht. Massgebend ist das Eintreffen der Mitteilung des Kunden beim Hotel.
24/7 automatischer Check-in/-out: In der Hotel-Lobby befindet sich ein Self-Check-In Automat zum ein- und auschecken durch die Eingabe der Reservierungsnummer oder des Familiennamens. Die Bezahlung vor Ort erfolgt beim Check-In mit Kreditkarte oder EC-Karte (Maestro). Das Hotel MyWay verfügt über keine bemannte Rezeption. Nach Abschluss des Check-in Vorgangs am Automat wird die Zimmerschlüsselkarte automatisch ausgeworfen. Check-In nach 15.00 Uhr / Check-out vor 11.00 Uhr.
Zahlungen und Preise: Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Gäste oder der Aufenthaltsdauer/-Zeitpunkt wünscht, und das Hotel dem zustimmt. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind innert 30 Tagen ab Erhalt der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, eine Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
Störungen, Betriebseinschränkungen: Störungen wie z.B. Lärm und/oder Betriebseinschränkungen berechtigen zu keiner Entschädigung oder Rückerstattung.
Schadenersatzpflicht und Haftung des Hotels: Das Hotel haftet für Schäden nur in den Fällen von Absicht oder grober Fahrlässigkeit. Für eingebrachte Sachen des Gastes wird die Haftung im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Ansprüche müssen umgehend, spätestens 5 Tage nach Abreise, schriftlich beim Hotel geltend gemacht werden; anderenfalls gelten die Ansprüche als verwirkt.
Mietobjekt (Umschichtung innerhalb einer Kategorie): Der Kunde erhält für die auf der Reservierungsbestätigung ersichtliche Dauer das Wohnrecht in einem Zimmer der auf dem Vertrag ersichtlichen Kategorie. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe: Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Am vereinbarten Abreisetag müssen die Zimmer bis spätestens 11.00 Uhr geräumt und verlassen sein. Bei späterem Auszug kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 13.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 13.00 Uhr 100%.
Anmeldung: Bei Aufenthalten, die über 3 Monate hinausgehen, ist der Kunde verpflichtet, sich und allfällige weitere Mitbewohner beim Einwohnerdienst der Wohngemeinde Wallisellen anzumelden. Ein entsprechender Nachweis kann vom Hotel jederzeit verlangt werden.
Benutzung der Hotelzimmer: Die gemieteten Zimmer dürfen nur durch die in der Reservierungsbestätigung aufgeführten Personen (einschliesslich Kinder) genutzt werden. Bei Überbelegung darf das Hotel den Aufpreis in Rechnung stellen bzw. abbuchen bzw. die Überlassung der Zimmer fristlos kündigen. Die Zimmer sind ausschliesslich zu Beherbergungszwecken zu nutzen. Gewerbe jeglicher Art ist in den Zimmern strengstens verboten. Dem Gast ist es nicht gestattet, gemietete Hotelzimmer Dritten zum Gebrauch zu überlassen.
Sorgfaltspflicht: Die Zimmer sind sorgfältig zu gebrauchen. Dabei soll auch Rücksicht auf Nachbarn genommen werden. Hotel- und Übernachtungsgäste haften für Schäden oder übermässige Verschmutzung welche sie absichtlich oder unabsichtlich der ihnen überlassenen Sache zufügen. Verursacht der Gast bzw. ein Mitbenutzer des Zimmers einen Schaden, ist dieser unverzüglich ans Hotel zu melden. Beschädigte oder fehlende Gegenstände und Einrichtungen werden dem Gast in Rechnung gestellt bzw. von der angegebenen Kreditkarte abgebucht. Das Hotel behält sich vor, nachträglich festgestellte Schäden in Rechnung zu stellen bzw. der für die Reservierung angegebenen Kreditkarte zu belasten. Gleiches gilt, wenn die Zimmer durch ausserplanmässige Reparatur- bzw. Reinigungsarbeiten nicht weitervermietet werden können. Hierdurch entstandene Schäden können dem Gast in Rechnung gestellt bzw. der für die Reservierung angegebenen Kreditkarte belastet werden.
Internet: Das Hotel bietet in allen Zimmern und gemeinsame Räumlichkeiten GRATIS einen Internetanschluss via WiFi (wireless LAN) an. Unsere Hardware entspricht einem modernen Standard und ist auf eine allgemeine Nutzung (Web-Browser, E-Mails etc.) ausgerichtet. Daher ist die Nutzung des Internets auf 2 Webbrowser fähige Geräte pro Zimmer limitiert. Durch die erhöhte Nutzung des Anschlusses vor allem am Abend, kann das Hotel keine bestimmte bzw. gleichbleibende Download-Geschwindigkeit garantieren. Das Hotel ist nicht für die Hardware/Software des Kunden verantwortlich. Die Verbindung zum Internet ist ungeschützt und geschieht auf eigene Verantwortung des Kunden. Für allfällig auftretende Schäden durch Spam, Viren, Spyware, Malware etc. wird jede Haftung durch das Hotel abgelehnt. Für die Geschwindigkeit und Leistungen des Internet-Providers übernimmt das Hotel keine Garantie.
Kreditkarte: Das Hotel ist berechtigt, gültige Kreditkartendaten zur Sicherstellung sämtlicher Ansprüche anzufordern und während der Dauer des Aufenthaltes zu speichern. Des Weiteren ist das Hotel berechtigt bis 2 Tage nach Abreise des Gastes, gerechtfertigte Abbuchungen von ebendieser Kreditkarte vorzunehmen (Leistungen, Schäden, fehlendes Inventar etc.).
Parkplatz: Ausser auf dem durch den Gast angemieteten Parkplatz ist es dem Gast nicht erlaubt Fahrzeuge auf reservierten Parkplätzen abzustellen. Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Garage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung in der Garage abgestellter oder rangierter Fahrzeuge und deren Inhalte kann das Hotel nicht haftbar gemacht werden. Zum Ein- bzw. Ausladen von Fahrzeugen steht Hotelgästen vor dem Haupteingang ein Kurzzeitparkplatz zur Verfügung.
Rauchen: Das Rauchen ist in allen Hotelzimmern sowie den öffentlichen Bereichen des Hotels strengstens untersagt. Unser Hotelbetrieb ist ein reiner Nichtrauer-Betrieb. Bei Verstoss gegen das Rauchverbot behält sich das Hotel vor, die Reinigungskosten (ab CHF 1’000) in Rechnung zu stellen bzw. auf der zur Reservierung angegebenen Kreditkarte zu belasten. Das Rauchen ist auf Balkonen und Terrassen erlaubt.
Fundsachen: Fundsachen werden vom Hotel für max. 1 Monat aufbewahrt. Nach dem Ablauf der 1 monatigen Aufbewahrungsfrist ist das Hotel berechtigt Fundsachen unter Berechnung einer angemessenen Gebühr zu entsorgen.
Haustiere: Ohne vorgängige schriftliche Zustimmung des Hotels ist das Halten von Tieren (auch Kleintiere) verboten.
Anwendbares Recht: Dieser Vertrag untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht. Als Gerichtsstand vereinbaren die Parteien Wallisellen im Kanton Zürich, Schweiz. Soweit nichts anderes Vereinbart ist, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (Art. 253ff. OR). Mit Ihrer Unterschrift auf dem Vertrag / Reservationsbestätigung oder einseitiger Bestätigung einer Buchung durch Sie, akzeptieren Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
MyWay Apartments: Allgemeine Geschäftsbedingungen (2024) powered by Reloc AG
Bürozeiten: Montag bis Freitag von 8.30 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr (Fr bis 17.00 Uhr)
- Vermieterin: RELOC AG, Neue Winterthurerstrasse 26, 8304 Wallisellen
(info@relocag.ch, Tel +41 44 533 12 40) - Geschäftszeiten: Montag bis Freitag von 8:30 – 12 und 13 – 18 Uhr (Fr bis 17 Uhr).
- Kontaktformular: Das Kontaktformular bildet einen integrierten Bestandteil des Vertrages. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift die Richtigkeit seiner Angaben. Allfällige Änderungen sind dem Vermieter innert zwei Arbeitstagen zu melden.
- Mietobjekt: Der Mieter erhält für die auf dem Mietvertrag ersichtliche Dauer das Wohnrecht in dem auf dem Mietvertrag ersichtlichen Objekt bzw. in einem Objekt der auf dem Vertrag ersichtlichen Kategorie. Die Vermieterin behält sich vor, den Mieter vor oder während der Mietdauer innerhalb einer Liegenschaft in eine Wohnung der selben oder höheren Kategorie umzusiedeln.
- Mietbeginn: Die Übergabe findet, sofern nichts anderes vereinbart wurde, an dem auf dem Mietvertrag vereinbarten Mietbeginn statt. Der genaue Zeitpunkt muss im Vorfeld mit der Vermieterin vereinbart werden. Fällt dieser auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Ruhe- bzw. Feiertag, verschiebt sich die Übergabe auf den darauffolgenden lokalen Werktag. Der Schlüssel mit Schlüsselquittung wird Ihnen persönlich in unserem Office übergeben. Adresse: Bahnhofstrasse 36, 8304 Wallisellen.
- Mietende: Am letzten Miettag muss das Mietobjekt in ordentlichem Zustand bis spätestens 10.00 Uhr geräumt und verlassen sein. Es dürfen keine Gegenstände im Apartment zurückgelassen werden, die nicht bei Mietantritt im Objekt waren. Die Schlüssel müssen am selben Tag bis spätestens 12.00 Uhr der Vermieterin im Office zurückgegeben werden. Bitte vereinbaren Sie 7 Tage vor Ihrer Abreise einen Termin mit einem unserer Mitarbeiter. Sollte die Vermieterin den Schlüssel nicht termingerecht erhalten, oder bei Verlust des Schlüssels durch den Mieter, ist die Vermieterin berechtigt zusätzlich CHF 500.00 zu verrechnen, um die Kosten für den Ersatz der betreffenden Schlösser zu decken.
- Anmeldung: Der Mieter ist verpflichtet, sich und allfällige weitere Mitbewohner innert 8 Tagen beim Einwohnerdienst der jeweiligen Wohngemeinde anzumelden (s. Manual im Apartment). Ein entsprechender Nachweis kann von der Vermieterin jederzeit verlangt werden
- Schlüssel: Siehe Schlüsselquittung (Aushändigung bei Mietbeginn). Die Schlüsselquittung bildet ein Bestandteil des Mietvertrages. Bei Verlust vom/der Schlüssel wird eine Umtriebsgebühr von CHF 500.- für den Austausch der entsprechenden Schliessanlagen berechnet.
- Inventarliste: Die Inventarliste bildet einen integrierten Bestandteil des Mietvertrages. Die Inventarliste des gemieteten Objektes wird dem Mieter bei der Schlüsselübergabe ausgehändigt. Allfällige Mängel oder Schäden an der Einrichtung oder fehlendes Inventar müssen innert fünf Werktagen nach Mietbeginn schriftlich der Vermieterin gemeldet werden. Nicht gemeldete Schäden bzw. fehlendes Inventar werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
- Nutzung: Das Mietobjekt darf nur durch die im Mietvertrag aufgeführten Personen genutzt werden. Bei Überbelegung darf die Vermieterin den Mehraufwand in Rechnung stellen bzw. das Mietverhältnis fristlos kündigen. Das Mietobjekt ist ausschliesslich zu Wohnzwecken zu nutzen. Gewerbe jeglicher Art ist in unseren Apartments strengstens verboten. Die komplette Innenausstattung, das Inventar gemäss Inventarliste, Elektrizität und Wasser, der Waschturm (Waschmaschine und Trockner) sowie ein Fahrrad pro Wohnung (falls verfügbar) werden von der Vermieterin zur Nutzung angeboten. Unnötiger Strom- und Wasserverbrauch sind nicht gestattet und können nach ermessen der Vermieterin nachträglich dem Mieter in Rechnung gestellt werden.
- Zur Mitbenützung: Je nach Verfügbarkeit und Mietvertrag – Parkplatz, Garage, Trockenraum und Einstellraum für Fahrräder und Kinderwagen
- Internet: Die Vermieterin bietet in allen Liegenschaften GRATIS einen Internetanschluss via WiFi (wireless LAN) zur Mitbenutzung an. Das Passwort für das jeweilige Netzwerk entnehmen Sie dem Manual in Ihrem Apartment. Unsere Hardware entspricht einem modernen Standard und ist auf eine allgemeine Nutzung (Web-Browser, E-Mails etc.) ausgerichtet. Daher ist die Nutzung des Internets auf 2 Webbrowser fähige Geräte pro Wohnung limitiert. Bei Störung oder Ausfall muss die Vermieterin innerhalb von 48h (werktags) das Problem beseitigen bzw. eine provisorische Lösung anbieten. Durch die erhöhte Nutzung des Anschlusses vor allem am Abend und an Wochenenden, kann die Vermieterin keine bestimmte bzw. gleichbleibende Download-Geschwindigkeit garantieren. Die Vermieterin ist nicht für die Hardware/Software des Mieters verantwortlich. Die Verbindung zum Internet ist ungeschützt und geschieht auf eigene Verantwortung des Mieters. Für allfällig auftretende Schäden durch Spam, Viren, Spyware, Malware etc. wird jede Haftung durch die Vermieterin abgelehnt. Für die Geschwindigkeit und Leistungen des Internet-Providers übernimmt die Vermieterin keine Garantie. Für gewerbsmässige Nutzung des Internets (Videokonferenzen, Internettelefonie etc.) bzw. bei Benötigung von grösseren Download-Mengen (Musik, Videos, Filme etc.) empfehlen wir einen privaten Anschluss durch einen Provider abzuschliessen.
- Sorgfaltspflicht: Der Mieter übernimmt die volle Haftung für Miete, Reinigung, allfällige Schäden (an Wohnung und Inventar) während der ganzen Dauer des Mietverhältnisses. Das Mietobjekt ist sorgfältig zu gebrauchen. Dabei soll auch Rücksicht auf Nachbarn usw. genommen werden. Die Reinigung der Kücheneinrichtung (inkl. Ofen), des Geschirrs und Bestecks ist Sache des Mieters (Endreinigung wird nach Aufwand verrechnet). Des Weiteren sind die Mieter angehalten die Wohnungen regelmässig zu lüften.
Verursacht der Mieter oder ein Mitbewohner einen Schaden, ist dieser unverzüglich der RELOC AG zu melden. Der Mieter haftet für allfällige von ihm oder einem Mitbewohner verursachte Schäden, es sei denn, Sie können Ihr Nichtverschulden beweisen. Schäden können mit dem Depot verrechnet werden. Gleiches gilt, wenn die Wohnung durch ausserplanmässige Reparatur- bzw. Reinigungsarbeiten nicht an die Nachmieter übergeben werden kann. Hierdurch entstandener Mietentfall kann dem Mieter in Rechnung gestellt werden.
- Storen: Sonnenstoren sind bei herannahendem Regen oder Wind rechtzeitig aufzuziehen. Die Kurbeln sind nach jedem Gebrauch auszuhängen und auf den Boden zu legen, um Schäden und/oder Störungen der Nachbarn zu vermeiden. Wetterbedingte Schäden, die durch fahrlässiges Handeln des Mieters entstehen, werden dem Mieter vollumfänglich in Rechnung gestellt.
- Unterhalt: Bei dringenden Reparaturarbeiten muss die Vermieterin umgehend informiert werden. Ist diese nicht erreichbar und droht ein grösserer Schaden, so muss der Mieter selber nach besten Gewissen handeln.
- Änderungen am Mietobjekt: Dem Mieter ist es untersagt Änderungen am Mietobjekt vorzunehmen.
- Zutrittsrecht: Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass die Wohnung neuen Interessenten gezeigt werden kann. Die Störungen werden so gering wie möglich gehalten. Ein Interessent wird immer von einem Mitarbeiter der Vermieterin begleitet. Ein Zutrittsrecht besteht ebenfalls für die periodische Wohnungsreinigung und deren Kontrolle, sowie für auszuführende Instandhaltungsarbeiten und Reparaturen.
- Mietzins: Der vereinbarte Mietzins ist im Voraus und monatlich zur Zahlung fällig. Die Aushändigung der Schlüssel und die Übergabe des Mietobjektes erfolgt erst nach Zahlung des ersten vereinbarten Mietzinses und des vereinbarten Depots (Geld muss auf dem Konto der Vermieterin gutgeschrieben sein oder Bar- bzw. Kartenzahlung vor Ort). Die Zahlungen haben pünktlich zu erfolgen. Bei Nichtzahlung ist der Vermieter berechtigt den Zutritt zum Mietobjekt zu verweigern. Dies gilt auch während der Mietperiode und bei Vertragsverlängerung. Der Mietzins ist rechtzeitig bezahlt, wenn der Vermieter am Fälligkeitsdatum über das Geld verfügen kann. Bei verspäteter Mietzinszahlung ist die Vermieterin berechtigt dem Mieter alle damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen sowie einen Verzugszins von 5% in Rechnung zu stellen. Bei Überweisung des Betrages sind jegliche Transaktionskosten vom Mieter zu tragen.
- Depot: Das Depot dient zur Sicherstellung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietverhältnis und ist bei Abschluss des Mietvertrages sofort zur Zahlung fällig. Das Depot abzgl. allf. Verrechnungen wird innert sechs Wochen nach Vertragsbeendigung auf das vom Mieter angegebene Bankkonto überwiesen. Eine Barauszahlung an den Mieter oder eine Verrechnung mit dem Mietzins oder anderen Forderungen des Vermieters durch den Mieter ist ausgeschlossen.
- Kreditkarte: Wir akzeptieren folgende Kreditkarten: Visa, MasterCard, American Express sowie EC Maestro. Falls die Zahlung per Kreditkarte erfolgt, wird Ihnen die Kommission in Form eines Aufpreises von 3% verrechnet. Des Weiteren müssen allfällige Kosten für Rückbuchungen vom Mieter übernommen werden. Der Vermieter ist berechtigt, gültige Kreditkarten-Daten, zur Sicherstellung sämtlicher Ansprüche, anzufordern, während der Dauer des Mietverhältnisses aufzubewahren und bis 2 Wochen nach Auszug allfällige Ansprüche (Leistungen, während der Mietperiode verursachte Schäden, fehlendes Inventar o.Ä.) der angegebenen Kreditkarte zu belasten.
- Reinigung: Die Wohnung wird (sofern nicht anders vereinbart) einmal wöchentlich gereinigt. Der jeweilige Wochentag wird Ihnen bei der Schlüsselübergabe mitgeteilt. Einen genauen Zeitpunkt für die Reinigung können wir Ihnen aus organisatorischen Gründen nicht nennen. Falls Sie einen bestimmten Termin für die Reinigung Ihrer Wohnung wünschen, verrechnen wir Ihnen zusätzlich CHF 50.- pro Reinigung.
Die wöchentliche Unterhaltsreinigung beinhaltet die Oberflächenreinigung der Wohnung, der Küche und des Badezimmers sowie den Wechsel der vorhandenen Bett- und Frotteewäsche. Bitte hinterlassen Sie die Wohnung am Reinigungstag in einem ordentlichen Zustand, damit die Reinigung ungehindert durchgeführt werden kann. Abfallsäcke werden vom Reinigungspersonal nicht entsorgt (Ausnahme: Uster) und persönliche Gegenstände nicht aufgeräumt.
- Versicherung: Der Mieter verpflichtet sich, während der gesamten Mietdauer in Form einer Privathaftpflichtversicherung gegen Mieterschäden versichert zu sein. Für die Sicherheit (Einbruch, Diebstahl etc.) des Mietobjektes ist der Mieter verantwortlich. Für eingebrachte Sachen des Mieters lehnt die Vermieterin jede Haftung ab. Der Mieter ist für die entsprechende Versicherung selbst verantwortlich.
- Parkplatz: Ausser auf dem durch den Mieter angemieteten Parkplatz ist es dem Mieter und seinen Gästen nicht erlaubt Fahrzeuge auf reservierten Parkplätzen abzustellen.
- Fahrräder: Fahrräder dürfen nur an den hierfür bestimmten Plätzen abgestellt werden.
- Hausruhe: Von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr soll im Haus absolute Ruhe herrschen. Im Übrigen wird auf die geltenden Vorschriften der örtlichen Polizei- und Gemeindeverordnung hingewiesen.
- Treppenhaus: Das Treppenhaus ist nicht Bestandteil der gemieteten Wohnung und darf deshalb weder zur kurz- noch zur langfristigen Lagerung von Gegenständen benutzt werden.
- Rauchen: Das Rauchen ist in unseren Wohnungen sowie den öffentlichen Bereichen der Liegenschaften strengstens verboten. Bei Verstoss gegen das Rauchverbot können entsprechende Reinigungskosten in Rechnung gestellt werden (min. CHF 500).
- Haustiere: Ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der Vermieterin ist das Halten von Tieren (auch Kleintiere) und kultivieren von Pflanzen verboten.
- Verlängerung: Nach Absprache mit der Vermieterin und je nach Verfügbarkeit der gemieteten Wohnung kann das Mietverhältnis jeweils um mindestens 14 Tage verlängert werden. Bitte informieren Sie die Vermieterin min. 2 Wochen vor Ablauf Ihres Vertrages schriftlich über allfällige Verlängerungsabsichten. Zu spät eingegangene Verlängerungsgesuche können nicht berücksichtigt werden und führen allfällig zur Weitervermietung des Objektes.
- Endreinigung: Die Vermieterin berechnet im Voraus einen fixen Akontobetrag für die Endreinigung. Falls die Wohnung unter ungeeigneten Bedingungen überlassen wird, werden die zusätzlichen Kosten für die Endreinigung mit CHF 50-/Std. an den Mieter weiterverrechnet.
- Post: Während des Aufenthaltes werden Briefe und Pakete direkt durch die Schweizerische Post oder andere Paketdienste zugestellt. Sendungen sind entsprechend mit dem jeweiligen Wohnungsnamen zu kennzeichnen. Post oder Warensendungen, welche nach dem Auszug zugestellt werden, werden von der Vermieterin sorgfältig behandelt, aufbewahrt (max. 1 Monat) bzw. auf Wunsch gegen Entgelt an die neue Adresse nachgesendet.
- Fundsachen: Fundsachen werden von der Vermieterin eingelagert und die Eigentümer entsprechend informiert. Nach dem Ablauf der 1 monatigen Aufbewahrungsfrist ist die Vermieterin berechtigt Fundsachen unter Berechnung einer angemessenen Gebühr zu entsorgen.
- Rücktritt: Bei einem Rücktritt durch den Mieter werden folgende Annullationsgebühren geschuldet: Bis 40 Tage vor Mietbeginn 10%, 39 bis 30 Tage vor Mietbeginn 50%, 29 bis 7 Tage vor Mietbeginn 80% des Rechnungsbetrages und 6 Tage vor Mietbeginn und am Anreisetag ist der gesamte Rechnungsbetrag geschuldet (max. eine Monatsmiete). Massgebend ist das Eintreffen der Mitteilung des Mieters bei der Vermieterin (an Wochenenden und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend). Wird das Objekt nicht oder verspätet übernommen, bleibt der gesamte Rechnungsbetrag geschuldet. Im Falle einer vorzeitigen Abreise bleibt der Mieter ebenfalls zur vollumfänglichen Zahlung des Mietzinses verpflichtet.
- Anwendbares Recht: Dieser Mietvertrag untersteht schweizerischem Recht. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (Art. 253ff. OR).
- Gerichtsstand: Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Ort der gemieteten Sache.